Automatikbetrieb der Lüfter
Zum Vermeiden von unnötigen Lärmbelästigungen und um den Triebfahrzeugführer von zusätzlichen Bedienhandlungen zu entlasten, wird die Zwangseinschaltung der Lüfter den technischen und betrieblichen Erfordernissen angepasst.

Die Fahrmotor- und Trafolüfter schalten im Automatikbetrieb (Kippschalter "Lüfter" in Mittelstellung) selbsttätig ein bei

  • Schaltwerkstufe > 5 oder
  • Geschwindigkeit > 47 km/h * (auch bei Schaltwerkstufe < 6) oder
  • Ansteuerung der E-Bremse

Bedingt durch diese Änderung schaltet der Achslastausgleich nun bei 47 km/h ab.

Hinweis!
Sind die genannten Einschaltbedingungen nicht vorhanden, laufen die Trafolüfter im Automatikbetrieb unverändert erst beim Aufleuchten des LM "HT" an.

Wenn schneller als 47 km/h gefahren wurde, schalten die Fahrmotor- und Trafolüfter im Automatikbetrieb nur dann selbsttätig aus, wenn beim Unterschreiten von 25 km/h das Schaltwerk < Stufe 6 bzw. die E-Bremse nicht angesteuert ist.

Kennzeichnung der umgerüsteten Lokomotiven

Die umgerüsteten Lokomotiven werden im Führerraum mit einem Aufkleber gekennzeichnet:

Die Aufkleber werden an den folgenden Stellen angebracht:

BR 112/114

Auf der schwarzen Blechfläche unter dem Potentiometer des Zusatzlautsprechers in der linken Stirnvoute jedes Führerraumes.

BR 143

In der rechten unteren Ecke der Kennzeichnungsschilder der Ausrüstungsvarianten der Lokomotiven in der linken Stirnvoute jedes Führerraumes.

Nach abgeschlossener Umrüstung aller Lokomotiven der BR 112/114/143 werden die Aufkleber wieder entfernt.

Dies ist eine Seite von: www.BR143.de
Letzte Bearbeitung: 10.11.02